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Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB
Verkehrswertgutachten bestimmen stichtagsbezogen den Wert von Immobilien und dienen als Entscheidungsgrundlage für Kauf- und Verkaufsverhandlungen. Das Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist dabei die umfassendste und detaillierteste Form unter den verschiedenen Gutachten. Es handelt sich um ein anerkanntes und hochwertiges Dokument, das vor Gericht, bei Anwälten oder Finanzämtern vorgelegt werden kann. Ein Verkehrswert- oder Vollgutachten wird insbesondere dann erstellt, wenn Rechtssicherheit erforderlich ist, wie etwa bei:
- Erbschaften
- Schenkungen
- Scheidungen
- Pflegschaften
- Gewerblichen Immobilien- und Firmenbewertungen

Markt- und Beleihungswertgutachten
Ein Markt- und Beleihungswertgutachten ist eine spezielle Form der Bewertung von Immobilien, die von Banken, Versicherungen und anderen Kreditinstituten im Rahmen der Kreditvergabe angefordert wird. Der Beleihungswert bezeichnet den Wert einer Kreditsicherheit im Kreditgeschäft, der langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit realisierbar ist. Er stellt den nachhaltigen Wert dar, den eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen oder eine Hypothek bietet und ist somit ein eigenständiger, zweckbestimmter Wert. Dieser Wert orientiert sich an langfristiger Wertbeständigkeit und nicht am aktuellen Marktpreis. Bei der Ermittlung dürfen nur Faktoren berücksichtigt werden, die aufgrund vergangener und aktueller Markterfahrungen eine hohe Wertbeständigkeit aufweisen.

Bewertung von Rechten und Dienstbarkeiten
Es gibt eine Vielzahl an Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten, die mit einer Immobilie verbunden sein können und deren Wert beeinflussen. Dabei wird zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechten und Belastungen unterschieden. Privatrechtliche Belastungen entstehen unter anderem durch dingliche Sicherungen in Abteilung II des Grundbuchs. Dies können z. B. Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten sowie Erbbau-, Wohnungs-, Nießbrauch-, Wege-, Überbau- oder Leitungsrechte sein. Sowohl der Verkehrswert des belasteten Grundstücks als auch der Wert des Rechts selbst können dabei ermittelt werden. Nießbrauch- und Wohnrechte sind besonders relevant für Personen, die ihr Eigenheim oder Immobilienvermögen bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Schenkung an ihre Nachkommen übertragen möchten. In solchen Fällen ist es ratsam, einen zertifizierten Immobiliensachverständigen hinzuzuziehen, um den Wert bzw. den Werteinfluss genau zu bestimmen.

Plausibilisierung von Gutachten
Die Plausibilitätsprüfung wird häufig durchgeführt, um Fremdgutachten zu überprüfen, die beispielsweise im Rahmen von Erbstreitigkeiten vorgelegt werden. Dabei wird untersucht, ob das Gutachten unabhängig erstellt wurde. Es werden die wertrelevanten Annahmen sowie die Einhaltung der festgelegten Verfahren überprüft und die Plausibilität des Ergebnisses eingeschätzt. Bei Immobiliengutachten ist die Aktualität von großer Bedeutung. Ein Gutachten, das mehrere Jahre alt ist, kann den tatsächlichen Wert nicht mehr korrekt widerspiegeln, selbst wenn es präzise und korrekt erstellt wurde. Eine Überprüfung ist notwendig, wenn z. B. der Bodenwert gestiegen ist oder umfangreiche Umbauten, Sanierungen oder Modernisierungen stattgefunden haben. Auch bei Erbschaften ist die Überprüfung von Gutachten relevant – sei es, um einen Erbteil auszuzahlen oder um eine ggf. zu hohe Erbschaftssteuer zu überprüfen, die vom Finanzamt angesetzt wurde. Auch im Falle einer Schenkung kann eine Plausibilitätsprüfung sinnvoll sein.

Gutachten zur Nutzungsdauer
In Deutschland erfolgt die steuerliche Abschreibung der meisten Wohnimmobilien über einen Zeitraum von 50 Jahren, was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht. Ein Gutachten, das von unseren zertifizierten und erfahrenen Experten erstellt wird, ermittelt die Restnutzungsdauer einer Immobilie unter Berücksichtigung aller objektspezifischen Merkmale. Dazu zählen der technische Verschleiß, die wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen sowie Aspekte der Nachhaltigkeit. Dieses Gutachten dient als Nachweis für eine eventuell kürzere Restnutzungsdauer gemäß §7 Abs. 4 S. 2 EStG und ermöglicht eine höhere Abschreibungsrate. Egal, ob es sich um vermietete Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien handelt – eine durch ein Gutachten nachgewiesene verkürzte Nutzungsdauer kann zu Steuerersparnissen führen. Die Leistung bezieht sich allein auf die Erstellung von Gutachten. Es erfolgt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Neben den klassischen Gutachtenformen gibt es immer wieder spezielle Fragestellungen, die nicht durch eine der üblichen Bewertungsmethoden optimal beantwortet werden können. Wir bieten Ihnen gerne eine maßgeschneiderte Lösung an. In einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten. Dank eines umfangreichen Netzwerks unterstützen wir Sie auch bei der weiteren Abwicklung und stellen Ihnen bei Bedarf den Kontakt zu unserem Kooperationsnetzwerk aus Energieberatern, Anwälten, Steuerberatern, Immobilienmaklern und weiteren Experten her. So erhalten Sie eine ganzheitliche Betreuung und können alle relevanten Fachbereiche optimal abdecken.

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